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   LG Flensburg, 13.04.2018 - 2 O 227/17   

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https://dejure.org/2018,27880
LG Flensburg, 13.04.2018 - 2 O 227/17 (https://dejure.org/2018,27880)
LG Flensburg, Entscheidung vom 13.04.2018 - 2 O 227/17 (https://dejure.org/2018,27880)
LG Flensburg, Entscheidung vom 13. April 2018 - 2 O 227/17 (https://dejure.org/2018,27880)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 7 StrEG, § 823 Abs 2 BGB
    Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit gegen den Anspruchsteller verhängten Strafverfolgungsmaßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungbegehren gegen das Land im Zusammenhang mit verhängten Strafverfolgungsmaßnahmen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.09.2017 - III ZR 71/17

    Schmerzensgeld auch für Verletzungen bei rechtmäßigen Behördenmaßnahmen möglich

    Auszug aus LG Flensburg, 13.04.2018 - 2 O 227/17
    aa) Zwar ist dem Kläger zuzugestehen, dass der allgemeine Aufopferungsanspruch wegen eines hoheitlichen Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit nach jüngerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht (mehr) nur auf den Ersatz materieller Schäden begrenzt ist, sondern auch nichtvermögensrechtliche Nachteile des Betroffenen umfasst (BGH, Urteil v. 7.9.2017, Az. III ZR 71/17, NJW 2017, 3384).

    Der Bundesgerichtshof stellt in seiner jüngeren Entscheidung fest, dass wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten ist, auch wenn "nur" ein immaterieller Schaden vorliegt (BGH NJW 2017, 3384, 3385 ff.).

    Auch wenn im Einklang mit Kritikern dieser Entscheidung, die bemängeln, der Bundesgerichtshof habe aus speziellen einfachgesetzlich geregelten Aufopferungsansprüchen eine allgemeine Regel abgeleitet und somit "vom Speziellen auf das Allgemeine geschlossen" (so Singbartl / Zintl NJW 2017, 3384, 3387), über das Für und Wider dieser Entscheidung trefflich diskutiert werden kann, muss hier keine abschließende Meinung gebildet werden.

  • OLG Zweibrücken, 03.04.2003 - 6 U 7/02

    Strafvollstreckungsentschädigung eines Arbeitslosen für erbrachte unentgeltliche

    Auszug aus LG Flensburg, 13.04.2018 - 2 O 227/17
    So hat etwa das Oberlandesgericht Zweibrücken einem Betroffenen, der in seiner Freizeit unentgeltliche gemeinnützige Arbeit zur Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe auf Grund eines Strafbefehls ableisten musste, keinen Entschädigungsanspruch wegen Freiheitsentziehung zugesprochen (vgl. OLG Zweibrücken Urteil v. 3.4.2003, Az. 6 U 7/02, NJW 2004, 2314).

    Es ist deshalb gerechtfertigt, eine Entschädigung auf die Freiheitsentziehung durch Haft zu beschränken (vgl. auch OLG Zweibrücken NJW 2004, 2314, 2315), um die üblichen mit der Haft verbundenen Unzuträglichkeiten - als immateriellen Schaden - ausgleichen.

    Diese Lösung entspricht im Übrigen auch dem im Zivilrecht geltenden allgemeinen Schadensersatzrecht, welches bei Einbußen an Arbeitskraft und Freizeit grundsätzlich keinen Schmerzensgeldanspruch gewährt (vgl. auch OLG Zweibrücken NJW 2004, 2314, 2315).

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus LG Flensburg, 13.04.2018 - 2 O 227/17
    Das Bundesverfassungsgericht hat Freiheitsentziehung wie folgt definiert: Unter Freiheitsentziehungen seien alle der öffentlichen Gewalt zurechenbaren Maßnahmen zu verstehen, die unmittelbar die körperliche Bewegungsfreiheit gegen oder ohne den Willen der Person für eine gewisse Mindestdauer durch besondere Sicherungen allseitig bzw. auf einen engen Raum beschränken (vgl. BVerfGE 94, 166; BVerfGE 105, 239).

    "Während eine bloße Freiheitsbeschränkung vorliegt, sobald jemand durch die öffentliche Gewalt gegen seinen Willen daran gehindert wird, einen Ort aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, der ihm an sich (tatsächlich und rechtlich) zugänglich ist, zieht das  BVerfG  den Tatbestand der Freiheitsentziehung nur in Betracht, wenn die - tatsächlich und rechtlich an sich gegebene - körperliche Bewegungsfreiheit nach jeder Richtung hin aufgehoben wird" ( Sachs JuS 2003, 193; zum Beschluss des BVerfG vom 15.5.2002, Az. 2 BvR 2292/00).

  • OLG München, 23.04.2012 - 1 W 364/12

    Strafverfolgungsentschädigung: Schmerzensgeldanspruch für Depressionen infolge

    Auszug aus LG Flensburg, 13.04.2018 - 2 O 227/17
    Derartige atypische Fälle sind indes nur in absoluten Ausnahmefällen vorstellbar (etwa schwerwiegende Verletzung durch einen Mitgefangenen, vgl. OLG München, Beschluss v. 23.4.2012, Az. 1 W 364/12, BeckRS 2012, 09099).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus LG Flensburg, 13.04.2018 - 2 O 227/17
    Das Bundesverfassungsgericht hat Freiheitsentziehung wie folgt definiert: Unter Freiheitsentziehungen seien alle der öffentlichen Gewalt zurechenbaren Maßnahmen zu verstehen, die unmittelbar die körperliche Bewegungsfreiheit gegen oder ohne den Willen der Person für eine gewisse Mindestdauer durch besondere Sicherungen allseitig bzw. auf einen engen Raum beschränken (vgl. BVerfGE 94, 166; BVerfGE 105, 239).
  • BGH, 31.10.1974 - III ZR 85/73

    Umfang des Schadensersatzes wegen vorübergehender Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus LG Flensburg, 13.04.2018 - 2 O 227/17
    Selbst die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, die - je nach Einzelfall - freilich als erhebliche Beeinträchtigung bis hin zur "Freiheitsentziehung" empfunden werden kann, soll nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt (im Einklang mit dem Willen des Gesetzgebers; siehe oben) keinen Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens begründen (OLG Frankfurt, Urteil v. 8.12.2016, Az. 1 U 77/16, BeckRS 2016, 115004 so auch BGH NJW 1975, 347).
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